Grundverkauf „Peterwiese“
Der Bürgermeister berichtete über die seinerzeitigen Beschluss, der Mangels 2/3 Mehrheit nicht Gemeindeordnungskonform war. Er gibt bekannt, dass er dem Gemeindebund gebeten hat, Vorschläge für eine rechtskonforme Aufarbeitung dieses Missstandes zu machen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Antwort des Gemeindebundes.
27.01.2020
Nachdem sich jetzt herausstellte, dass bei seinerzeitigem Verkauf der Gemeindeeigenen Grundstücke auf der Peterwieße eine 2/3 Mehrheit erforderlich gewesen wäre, und diese nicht gegeben war, ist es erforderlich diesen Beschluss, der nicht rechtsgültig ist, zu korrigieren. Nachdem der Fraktionsobmann der SPÖ den Bürgermeister auf diesen Sachverhalt aufmerksam machte, ist es unserer Ansicht geboten, sich bei der Gemeindeaufsicht, für die Landesrat Klinger (FPÖ) zuständig ist, um eine der Gemeindeordnung rechtskonforme Korrektur, dieses Missstandes zu erkundigen. Jedenfalls bedarf es unserer Ansicht nach einer neuen Beschlussfassung mit 2/3 Mehrheit im Gemeinderat. Der bloße Verweis des Bürgermeisters, das er ohnehin einen Aktenvermerk zu dieser Sachlage gemacht hat, wird auf keinen Fall einen rechtsgültigen Gemeinderatsbeschluss ersetzten können.
Nachdem bei der Gemeinderatssitzung am 12.12.2019 das Thema „Beschlussfassung über die Umwidmung von weiteren Flächen auf der Peterwiese“ beraten wurde, und diese mit 18 Stimmen (14 ÖVP / 4 SPÖ) beschlossen wurde, ist bei der Beschlussfassung über den Verkauf an bereits interessierten Käufern diese ausständige rechtsgültige Beschlussfassung zu fassen. Uns ist es immer darum gegangen, dass, wenn schon eine Bebauung der Peterwiese erfolgt, auch andere Bauwerber, die nicht zum Bauausschussobmann Pfoser verwandt sind, zum Zuge kommen können.